Umfang der Beratungspflicht über die Erfolgsaussichten der Prozessführung
Nach der Rechtsprechung ist der um eine Beratung ersuchte Rechtsanwalt zu einer umfassenden und erschöpfenden Belehrung seines Auftraggebers verpflichtet und hat die Aufgabe, den Mandanten vor möglichen Schäden zu bewahren. Der Anwalt muss den ihm vorgetragenen Sachverhalt daraufhin prüfen, ob er geeignet ist, den vom Auftraggeber erstrebten Erfolg herbeizuführen. Rechtsprüfung und Rechtsberatung setzen zwingend die Kenntnis der einschlägigen Rechtsnormen voraus.... weiterlesen