Einige typische Anwaltsfehler, die eine Schadenersatzpflicht auslösen

  • Versäumen von Fristen
    Der Anwalt ist verpflichtet, gesetzliche oder von Gericht gesetzte Fristen einzuhalten. Ein besonderes Problem stellen dabei die Fristen für ein Rechtsmittel (z.B. Berufung) dar.
  • Verjährenlassen von Ansprüchen
    Die Bestimmung von Verjährungsfristen ist zum Teil nicht einfach. Versäumt es der Anwalt, rechtzeitig geeignete Schritte zur Hemmung der Verjährung einzuleiten, kann dies für den Mandanten zum Verlust der Ansprüche führen. Wird ein Urteil damit begründet, dass ein Anspruch verjährt ist, liegt ein Fehler des Anwalts des Klägers nahe.
  • Unzureichender Sachvortrag
    Fehler bei der Ermittlung von Sachverhalt und Beweismitteln führen nicht selten zu unzureichendem Sachvortrag in Prozessverfahren. Juristen sprechen hier davon, dass die Klage „unsubstantiiert“ ist. Bezeichnet ein Urteil die Klage als unsubstantiiert, lag entweder eine unzureichende Sachverhaltsermittlung zu Grunde, oder der Anwalt hätte von der Erhebung der Klage abraten müssen.
  • Klage gegen falschen Beklagten
    Wer der richtige Gegner für eine Schadenersatzklage des Mandanten ist, setzt rechtliche Bewertungen voraus, bei denen dem Anwalt leicht Fehler unterlaufen.
  • Unzutreffende Darstellung der Prozessaussichten
    Der Anwalt ist zu einer umfassenden und möglichst erschöpfenden Belehrung verpflichtet und muss seinen Mandanten vor Schäden bewahren. Der Anwalt hat dem Auftraggeber den sichersten und ungefährlichsten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären.
  • Unzureichende Aufklärung über Kosten und Kostenrisiken
    Der Anwalt ist bei Vorliegen besonderer Umstände verpflichtet, den Mandanten auf das Kostenrisiko einer Klage aufzuklären.