Wie kann man gegen den Anwalt vorgehen?

Das Vorgehen gegen den eigenen Anwalt unterscheidet sich wenig von anderen zivilrechtlichen Streitigkeiten.

Außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen

Hat die Prüfung des Sachverhalts ergeben, dass eine anwaltliche Pflichtverletzung vorliegt, die ursächlich für einen bei Ihnen eingetretenen Schaden ist, werden Ihre daraus folgenden Ansprüche zunächst außergerichtlich geltend gemacht. Der Anwalt wird angeschrieben und darauf hingewiesen, warum wir meinen, dass er bei der Bearbeitung Ihres Mandats einen Fehler gemacht hat und aus welchem Grund daraus ein Schaden für Sie resultiert. Der Anwalt wird aufgefordert, seine Schadenersatzpflicht anzuerkennen und den Schaden entsprechend auszugleichen. In manchen Fällen gelingt es dann, eine außergerichtliche Lösung zu finden.

Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen

Gelingt es nicht, Ihre Ansprüche ohne ein gerichtliches Verfahren durchzusetzen oder eine einvernehmliche Lösung zu finden, muss gegen den ehemaligen Anwalt Klage erhoben werden. In einem solchen Gerichtsverfahren müssen die Gründe schriftlich vorgebracht werden, aus denen wir eine Schadenersatzpflicht des Anwalts ableiten. Letztlich werden dabei zwei Verfahren in einem geführt. Denn das Gericht muss entscheiden, wie das Ausgangsverfahren ohne den Fehler Ihres dort tätigen Anwalts ausgegangen wäre, bewertet das Ausgangsverfahren also im Rahmen des Schadenersatzprozesses selbst neu.