Was umfasst der Schadenersatzanspruch bei Anwaltshaftung?

Wird ein Rechtsanwalt in einem Anwaltshaftungsprozess zu Schadenersatz verurteilt, muss er grundsätzlich die Situation herstellen, die bestünde, wenn er den Fehler nicht gemacht und den „Vorprozess“ gewonnen hätte.

Der Mandant ist also so zu stellen, als hätte er den Vorprozess gewonnen. Konkret bedeutet dies, dass er

  • seine im Vorprozess erfolglos eingeklagte Forderung nunmehr vom Anwalt erhält oder, wenn er erfolgreich verklagt worden war, vom Anwalt von diesen Ansprüchen freizustellen ist,
  • von seinem im Vorprozess tätigen Anwalt den Ersatz der Gerichtskosten und der an den Gegner des Vorprozesses gezahlten Anwaltskosten verlangen kann,
  • auch die Kosten des Anwaltshaftungsprozesses vom Anwalt des Vorprozesses erstattet bekommt.