Wenn der Anwalt plötzlich von der Klage abrät

Zunehmende Anfragen enttäuschter Anleger

Wir erhalten vermehrt Anfragen von Anlegern, die von ihren ehemaligen Anwälten enttäuscht wurden. Diese Anleger berichten, dass ihnen kurz vor Jahresende von Klagen abgeraten wurde, obwohl zuvor Erfolgsaussichten betont wurden. Die Anwälte hatten die Anleger unaufgefordert kontaktiert und vielversprechende Erfolgsaussichten für Schadenersatzansprüche aufgezeigt. Nach der Zusage der Rechtsschutzversicherung wurden standardisierte Schreiben verfasst und das Honorar abgerechnet. Anschließend geschah oft nichts mehr.

Der Fall von Herrn O.

Herr O. wurde nicht über die drohende Verjährung seiner Ansprüche informiert, obwohl er selbst darum wusste. Trotz seiner Aufforderungen lehnte der Anwalt die Klageerhebung überraschend ab, mit Verweis auf fehlende Erfolgsaussichten. Unsere Kanzlei stellte fest, dass die Ansprüche von Herrn O. bereits während der Betreuung durch die vorherige Kanzlei verjährt waren. Die Anwälte hatten Herrn O. nicht ausreichend über den Inhalt der Anlageberatung befragt. Der fehlerhafte Fondsprospekt wurde nicht geprüft und die Fehler darin nicht besprochen. Eine Schadenersatzklage gegen die Bank hätte durchaus Erfolgsaussichten gehabt.

Anwaltshaftung wegen Pflichtverletzung

Herr O. beauftragte uns, Schadenersatz gegen seinen ehemaligen Anwalt geltend zu machen. Die unzureichende Sachverhaltsaufklärung und fehlende Verjährungsaufklärung sprechen klar für eine Anwaltshaftung. Viele ähnliche Fälle erreichen uns täglich. Auch andere Anleger berichten, dass sie unaufgefordert von Anwälten angeschrieben wurden. Die Fälle wurden oberflächlich bearbeitet, ohne die Umstände der Anlageberatung gründlich zu erforschen.

Verdacht auf systematisches Vorgehen

Die Häufung solcher Fälle lässt den Verdacht auf eine gezielte Strategie aufkommen. Möglicherweise zielen Anwälte darauf ab, schnell und oberflächlich außergerichtliche Fälle zu bearbeiten. Sobald die Bearbeitung aufwändiger wird, werden die Mandanten im Stich gelassen. Dieses Verhalten begründet oft Schadenersatzansprüche gegen die ehemaligen Anwälte unter dem Gesichtspunkt der Anwaltshaftung.