Klage gegen nicht bankgebundenen Anlageberater wegen Nichtaufklärung über Provisionen (kickback)

u36488Eine seit Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätige Kanzlei hatte für unseren Mandanten gegen einen so genannten „freien Anlageberater“ auf Schadenersatz geklagt, der diesem die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds empfohlen hatte. Gestützt hat er die Klage darauf, dass der Berater den Mandanten nicht über sein Provisionsinteresse aufgeklärt habe. Dass eine solche Verpflichtung für nicht bankgebundene Berater nicht besteht, hatte der Bundesgerichtshof am 15. April 2010 und damit mehrere Monate vor der Einreichung der Klage entschieden.

Da ein Anwalt verpflichtet ist, stets die aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung zu berücksichtigen, hätte er dem Mandanten gar nicht zur Erhebung der ausschließlich auf diese Begründung gestützten Klage raten dürfen. Wir machen für den Mandanten nun unter dem Gesichtspunkt der Anwaltshaftung Schadenersatz gegen die Kanzlei geltend.