Wir haben Schadenersatzansprüche gegen eine Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht geltend gemacht. Der Grund: Die Anwältin hat im Klageverfahren für unseren Mandanten nicht ausreichend vorgetragen und dadurch eine Prozessniederlage verschuldet. Unser Mandant hatte nach Beratung durch seine Bank in den MPC Zweite Reefer Flottenfonds investiert. Die Anwältin, die ihn in einem anschließenden Klageverfahren vertrat, hat jedoch wichtige Aspekte des Falls nicht zur Sprache gebracht.
Unzureichender Vortrag im Klageverfahren
Im Klageverfahren wurde nur vorgetragen, dass die Bank das Agio erhalten hat, was dem Kläger bekannt war. Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass darüber hinaus keine weiteren Zahlungen der Bank erwähnt wurden. Dies, obwohl zwischen dem Mandanten und der Anwältin besprochen worden war, dass die Bank nach der Vertriebsvereinbarung insgesamt 14 % des vermittelten Kommanditkapitals erhalten hatte. Diese entscheidende Information wurde jedoch im Prozess nicht vorgetragen.
Versäumnisse der Anwältin
Neben den unzureichenden Angaben zur Provision wurden auch andere wichtige Punkte nicht ausreichend behandelt. So wurde nicht genügend zu den Aspekten vorgetragen, über die der Bankberater den Mandanten nicht korrekt beraten hatte. Auch mögliche Prospektfehler, die in einem solchen Verfahren von großer Bedeutung sein können, wurden nicht ausreichend thematisiert. Diese Versäumnisse führten dazu, dass das Gericht die Klage unseres Mandanten abwies, obwohl bei sorgfältiger Argumentation ein anderer Ausgang möglich gewesen wäre.
Geltendmachung von Schadenersatz wegen Anwaltshaftung
Wir machen nun Schadenersatzansprüche gegen die Anwältin unter dem Gesichtspunkt der Anwaltshaftung geltend. Diese Ansprüche beruhen darauf, dass sie im Prozess für unseren Mandanten unzureichend vorgetragen und dadurch die Prozessniederlage verschuldet hat. Hätte die Anwältin die relevanten Informationen und Argumente vollständig eingebracht, wäre die Klage möglicherweise erfolgreich gewesen. Jetzt steht unser Mandant vor einem finanziellen Schaden, für den die Anwältin aufgrund ihrer Fehler im Prozess haftbar gemacht werden kann.
Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, dass Anwälte in Verfahren sorgfältig und umfassend vortragen. Versäumnisse in diesem Bereich können nicht nur den Ausgang eines Prozesses beeinflussen, sondern auch zu erheblichen finanziellen Verlusten für den Mandanten führen. Wenn solche Fehler auftreten, haben Mandanten das Recht, Schadenersatzansprüche wegen Anwaltshaftung geltend zu machen.