Wenn der Rechtsanwalt Schadenersatz leisten muß – Anwaltshaftung

Wenn Rechtsanwälte ihrem Mandanten Schadenersatz leisten müssen – Anwaltshaftung

„Wo gehobelt wird fallen Späne“, lautet ein altes Sprichwort, das verdeutlichen soll, dass bei jeder Arbeit Fehler passieren. Auch Rechtsanwälte machen Fehler. Macht der Anwalt einen Fehler, greift die Anwaltshaftung. Der Rechtsanwalt muss dem Mandanten Schadenersatz leisten. Für solche Fälle ist jeder Anwalt versichert.

Leidtragende sind die Mandanten. Sie scheitern bei der Durchsetzung eigener oder der Abwehr von Ansprüchen Dritter und erleiden zum Teil erhebliche Vermögensschäden.

Wir vertreten bundesweit Mandanten im Anwaltshaftungsrecht, die von ihrem bisherigen Anwalt nicht richtig vertreten wurden, prüfen die bisherige Tätigkeit des Anwalts auf mögliche Fehler und setzen Schadenersatzansprüche durch, nötigenfalls auch vor Gericht.

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