Anwaltshaftung wegen unzureichender Güteanträge

Anwaltsfehler bei der Ermittlung von Sachverhalt und Beweismitteln

Güteanträge bei staatlich anerkannten Gütestellen müssen individualisiert sein, um die Verjährung zu hemmen. Das entschied der Bundesgerichtshof (Urteile vom 18. Juni 2015 – III ZR 189/14, 191/14, 198/14 und 227/14). Mehr als 1.000 Klagen geschädigter Anleger droht nun das Aus, da ihre Anwälte unzureichende Güteanträge gestellt oder ihnen Muster zur Verfügung gestellt haben. Diese Anträge haben die Verjährung nicht wirksam gehemmt, wodurch die Schadenersatzansprüche verjährt sind.

Der BGH betonte, dass Güteanträge in Fällen fehlerhafter Anlageberatung die Verjährung nur dann hemmen, wenn sie die konkrete Kapitalanlage, die Zeichnungssumme und den (ungefähren) Beratungszeitraum angeben. Außerdem muss der Antrag den Hergang der Beratung grob umreißen. Erforderlich ist zudem, dass das Ziel des Anlegers so beschrieben wird, dass der Gegner und die Gütestelle Art und Umfang der Forderung erkennen können. Der Antrag muss den geltend gemachten Anspruch deutlich machen und die ungefähre Größe der Forderung erkennen lassen. Eine genaue Bezifferung ist jedoch nicht erforderlich. Die vom BGH geprüften Muster-Güteanträge einer Anwaltskanzlei erfüllten diese Mindestanforderungen nicht.

Rechtsanwälte, die unzureichende Formulare zur Verfügung stellen, die den beabsichtigten Zweck nicht erreichen, verletzen ihre Pflichten aus dem Rechtsanwaltsvertrag. Bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen müssen sie unter dem Gesichtspunkt der Anwaltshaftung Schadenersatz leisten.

Betroffene Anleger, deren Verjährung aufgrund fehlerhafter Mustergüteanträge nicht wirksam gehemmt wurde und die dadurch ihre Schadenersatzklagen verloren haben, können unter Umständen von ihren Anwälten Schadenersatz wegen Anwaltshaftung verlangen.

Wir stehen Ihnen gerne zu einem unverbindlichen Gespräch (auch telefonisch) zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner
Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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