Unzureichende Argumentation in Schadenersatzklagen: Ein häufiges Problem
Es ist immer wieder erstaunlich, wie wenig fundierte Argumente in Schadenersatzklagen wegen Falschberatung vorgebracht werden. In vielen Fällen lassen die Anwälte entscheidende Punkte außer Acht, obwohl die relevanten Beratungsfehler offensichtlich sind. Wer die aktuelle Rechtsprechung kennt, kann diese Fehler leicht erkennen. Doch oft fehlen in den Klagen wesentliche Details, die den Erfolg der Mandanten sichern könnten.
Schiffsfondsanleger: Verlorene Prozesse wegen unzureichendem Tatsachenvortrag
Aktuell vertreten wir mehrere Schiffsfondsanleger, deren Prozesse aufgrund unzureichender Argumentation verloren gingen. Diese Anleger wurden von verschiedenen Anwälten dazu geraten, gegen die jeweils anlageberatende Sparkasse oder Bank zu klagen. Die Gerichte entschieden jedoch gegen die Kläger, da der Tatsachenvortrag der Anwälte nicht ausreichte, um Schadenersatzansprüche zu begründen. Die Klagen verfehlten es, auf wesentliche Punkte einzugehen, die nach Ansicht der Gerichte entscheidend gewesen wären.
Wichtige Aufklärungspflichten wurden ignoriert
Ein besonders gravierendes Versäumnis in diesen Klagen war das Ignorieren wichtiger Aufklärungspflichten, die der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Rechtsprechung bestätigt hat. So wurde in der Beratung nicht darauf hingewiesen, dass die geplanten Vertriebsaufwendungen in den jeweiligen Fonds weit über 15% lagen. Zudem blieb unerwähnt, dass die Treuhandgesellschaften zur Unternehmensgruppe des Emissionshauses gehörten. Dieser Umstand hätte die Anleger darüber informieren müssen, dass die Treuhandgesellschaften möglicherweise nicht ausschließlich im Interesse der Anleger handeln. Beide Punkte sind von großer Bedeutung, da der BGH klar festgelegt hat, dass die Aufklärung über diese Sachverhalte zwingend erforderlich ist. Das Fehlen dieser Informationen in den Klagen stellt eine erhebliche Schwächung der Schadenersatzansprüche dar.
Anwaltshaftung: Geltendmachung von Schadenersatz gegen ehemalige Anwälte
Für unsere Mandanten machen wir nun Schadenersatzansprüche gegen ihre ehemaligen Anwälte geltend, gestützt auf den Aspekt der Anwaltshaftung. Diese Ansprüche beruhen auf der Tatsache, dass die Anwälte wesentliche Beratungsfehler und Aufklärungspflichten nicht in den Klagen berücksichtigt haben. Dadurch wurden die Erfolgsaussichten der Mandanten erheblich beeinträchtigt. Unsere Mandanten haben das Recht, für die durch diese Versäumnisse entstandenen finanziellen Verluste entschädigt zu werden.
Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, dass Anwälte nicht nur die rechtlichen Grundlagen kennen, sondern auch in der Lage sind, diese präzise und vollständig in den Prozess einzubringen. Versäumnisse in der Argumentation können nicht nur den Prozess kosten, sondern auch dazu führen, dass die Mandanten ihre berechtigten Ansprüche nicht durchsetzen können. Anwälte müssen deshalb mit größter Sorgfalt arbeiten und sicherstellen, dass alle relevanten Informationen in die Klage einfließen. Wenn dies nicht geschieht, besteht die Möglichkeit, dass die Mandanten Schadenersatzansprüche wegen Anwaltshaftung geltend machen können.