Massenhafte Klagen gegen den „Finanzoptimierer“ AWD

u36482Mit Rundschreiben und massivem Pressewirbel warb eine Anwaltskanzlei im Jahr 2011 um Mandate gegen den „Finanzoptimierer“ AWD. Man könne beweisen, dass dieser mehr als 15% Provision für die Vermittlung verschiedener Fonds erhalten hätte, war die Botschaft. Über diesen Umstand hätten die Berater aufklären müssen, was selbstverständlich nicht erfolgt sei. Presseberichten zufolge (Hannoversche Allgemeine) sollen zwischenzeitlich zahlreiche Klagen verloren oder zurückgenommen worden sein. In den Klagen konnte der Beweis für die behauptete Provisionshöhe nicht erbracht werden.

Auch der von der Kanzlei ins Spiel gebrachte Prozessfinanzierer wurde den Erwartungen der Anleger nicht gerecht. So sahen sich zahlreiche Anleger mit Kostenerstattungsansprüchen der für den Finanzdienstleister tätigen Kanzlei konfrontiert.

Wir sind von einigen Anlegern beauftragt, Schadenersatz gegen die vormals tätige Kanzlei durchzusetzen. Unter dem Gesichtspunkt der Anwaltshaftung sehen wir hier Fehler bei der Sachverhaltsermittlung und -bewertung sowie bei der Einschätzung der eigenen Beweismittel. Hinzu kommt möglicher Weise, dass erfolgversprechende Angriffsmittel nicht erkannt und nicht vorgetragen wurden.

Auch hinsichtlich der Empfehlung des Prozessfinanzierers und der in diesem Zusammenhang zu erwartenden Aufklärung der Mandanten sehen wir Ansatzpunkte für anwaltliche Pflichtverletzungen.