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Ein Anwalt ist verpflichtet, seine Mandanten umfassend über die Risiken eines Prozesses aufzuklären. Er muss den sichersten und am wenigsten riskanten Weg vorschlagen. Diese Verpflichtung schützt den Mandanten vor möglichen Schäden, die durch unzureichende Information entstehen könnten. Die richtige Einschätzung von Risiken und Erfolgsaussichten ist daher ein zentraler Bestandteil der anwaltlichen Beratung.

Fehlerhafte Risikoaufklärung und übertriebene Erfolgsaussichten

Leider beobachten wir in unserer Praxis häufig Fehler bei der Aufklärung über Prozessrisiken. Anwälte verharmlosen Risiken oder stellen die Erfolgsaussichten zu optimistisch dar. In einigen unserer Fälle zur Anwaltshaftung haben wir festgestellt, dass Anwälte ihren Mandanten glänzende Erfolgsaussichten versprachen, obwohl die Risiken erheblich waren. Ein besonders auffälliges Beispiel betrifft einen Anwalt aus dem südhessischen Raum, der Anleger im Zusammenhang mit Klagen wegen fehlerhafter Anlageberatung vertreten hat. Selbst in offensichtlich aussichtslosen Fällen riet dieser Anwalt seinen Mandanten zur Klageerhebung, indem er vermeintlich hervorragende Prozesschancen hervorhob.

Die Konsequenzen von Fehleinschätzungen

Die Folgen solcher Fehleinschätzungen können gravierend sein. Wenn ein Anwalt einen Prozess als „sicher gewonnen“ darstellt und dieser Prozess dann verloren geht, stellt sich die Frage der Anwaltshaftung. In solchen Fällen könnten Mandanten Schadenersatzansprüche gegen ihren Anwalt geltend machen. Diese Ansprüche beruhen darauf, dass der Anwalt seiner Pflicht zur Risikoaufklärung nicht nachgekommen ist und den Mandanten in die Irre geführt hat. Die Gerichte können hierbei eine erhebliche Rolle spielen, da sie letztlich die Entscheidung treffen, ob der Anwalt seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.

Anwaltshaftung bei unzureichender Beratung

Die Anwaltshaftung greift, wenn der Anwalt seinen Mandanten nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt hat. In den Fällen, die wir betreuen, sehen wir immer wieder, dass Anwälte ihren Mandanten unrealistische Erfolgsaussichten vorgaukeln. Diese Mandanten fühlen sich später, wenn die Prozesse verloren sind, im Stich gelassen und betrogen. Sie hätten sich niemals auf einen Prozess eingelassen, wenn sie die tatsächlichen Risiken gekannt hätten. Diese Fehleinschätzungen führen nicht nur zu finanziellen Verlusten, sondern auch zu einem tiefen Vertrauensverlust gegenüber der gesamten Anwaltschaft.

Fazit: Sorgfältige Aufklärung ist entscheidend

Ein Anwalt muss seinen Mandanten immer ehrlich und umfassend über die Erfolgsaussichten und Risiken eines Prozesses aufklären. Nur so kann er sicherstellen, dass seine Mandanten informierte Entscheidungen treffen. Wenn ein Prozess, der als „sicher gewonnen“ dargestellt wurde, verloren geht, könnten Schadenersatzansprüche wegen Anwaltshaftung bestehen. Die Mandanten sollten nicht zögern, diese Ansprüche geltend zu machen, um den entstandenen Schaden auszugleichen. Sorgfalt und Ehrlichkeit in der Beratung sind entscheidend für das Vertrauen zwischen Anwalt und Mandant.

Mathias Nittel – Fachanwalt
In meiner Tätigkeit als Anwalt geht es um die Ziele und Vorstellungen meiner Mandanten. Dabei ist es mir wichtig, dass diese Ziele realistisch und erreichbar sind.

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