Die Bedeutung sorgfältiger Sachverhaltsermittlung und Beweismittelprüfung
Fehler bei der Ermittlung des Sachverhalts und der Beweismittel können in einem Prozess gravierende Folgen haben. Wenn der Anwalt den Sachverhalt nicht gründlich ermittelt oder Beweismittel nicht sorgfältig prüft, führt dies oft zu einem unzureichenden Sachvortrag vor Gericht. Juristen bezeichnen eine solche Klage als „unsubstantiiert“. Ein unsubstantiiertes Klagevorbringen bedeutet, dass die Klage auf einer schwachen oder unzureichenden Tatsachenbasis beruht. In der Praxis führt dies häufig dazu, dass die Klage abgewiesen wird.
Unzureichende Sachverhaltsermittlung und ihre Folgen
Ein Gericht stuft eine Klage als unsubstantiiert ein, wenn entweder die Ermittlung des Sachverhalts unzureichend war oder der Anwalt wichtige Tatsachen nicht in die Klage aufgenommen hat. Es kann auch vorkommen, dass der Anwalt die vorhandenen Unterlagen nicht mit der notwendigen Sorgfalt oder dem erforderlichen Sachverstand prüft. Dadurch übersieht er möglicherweise entscheidende Tatsachen und Zusammenhänge, die den Ausgang des Prozesses zu Gunsten seines Mandanten beeinflusst hätten. In vielen Fällen hätten diese Informationen bei einer gründlichen Analyse des Sachverhalts oder des Prospekts entdeckt und erfolgreich vorgetragen werden können.
Fehler bei der Prozessführung und deren Auswirkungen
Besonders in Anlegerprozessen kann eine unzureichende Ermittlung der Tatsachen fatale Folgen haben. Häufig scheitern diese Prozesse daran, dass der Anwalt wichtige Anspruchsgrundlagen nicht erkennt und daher nicht in die Klage einbringt. Diese Anspruchsgrundlagen hätten bei einer sorgfältigen Prüfung des Sachverhalts oder der Anlagedokumente entdeckt werden können. Wenn der Anwalt jedoch diese Grundlagen ignoriert oder übersieht, schwächt dies die Position des Mandanten erheblich und verringert die Erfolgsaussichten des Prozesses.
Anwaltshaftung bei Fehlern in der Prozessführung
Mandanten können in solchen Fällen Schadenersatzansprüche wegen Anwaltshaftung geltend machen. Diese Ansprüche entstehen, wenn der Anwalt seine Pflichten zur sorgfältigen Sachverhaltsermittlung und Beweismittelprüfung verletzt hat. Hat der Anwalt versäumt, entscheidende Tatsachen in die Klage aufzunehmen oder relevante Beweismittel gründlich zu prüfen, haftet er für den entstandenen Schaden. Der Mandant hat dann das Recht, den durch diese Fehler verursachten finanziellen Verlust ersetzt zu bekommen.
Eine sorgfältige und gründliche Vorbereitung des Prozesses ist unerlässlich, um die Erfolgsaussichten zu maximieren und die Interessen des Mandanten zu schützen. Anwälte müssen daher mit größter Sorgfalt vorgehen und sicherstellen, dass sie alle relevanten Informationen und Beweismittel in den Prozess einbringen. Andernfalls riskieren sie nicht nur den Verlust des Prozesses, sondern auch Schadenersatzansprüche ihrer Mandanten.
Mathias Nittel – Fachanwalt
In meiner Tätigkeit als Anwalt geht es um die Ziele und Vorstellungen meiner Mandanten. Dabei ist es mir wichtig, dass diese Ziele realistisch und erreichbar sind.