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Eine Kanzlei, die sich seit Jahren auf Anlegerschutz spezialisiert hat, vertrat unseren Mandanten in einer Schadenersatzklage. Die Klage richtete sich gegen einen sogenannten „freien Anlageberater“, der unserem Mandanten die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds empfohlen hatte. Die Klage stützte sich ausschließlich auf den Vorwurf, dass der Berater unseren Mandanten nicht über sein Provisionsinteresse aufgeklärt habe. Diese Argumentation war jedoch von Anfang an problematisch.

Fehlende Berücksichtigung der Rechtsprechung

Bereits am 15. April 2010 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass freie, nicht bankgebundene Anlageberater nicht verpflichtet sind, über ihre Provisionsinteressen aufzuklären. Diese Entscheidung erging mehrere Monate vor der Einreichung der Klage. Ein Anwalt ist verpflichtet, die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung zu kennen und zu berücksichtigen. In diesem Fall hätte der Anwalt wissen müssen, dass eine Klage, die sich ausschließlich auf diesen Punkt stützt, kaum Aussicht auf Erfolg haben würde. Trotzdem riet er unserem Mandanten zur Klageerhebung, was zu einem unnötigen Prozess führte.

Pflicht des Anwalts zur sorgfältigen Beratung

Ein Anwalt muss seine Mandanten stets sorgfältig und umfassend beraten. Dazu gehört auch die Pflicht, sie über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen aufzuklären. In diesem Fall hätte der Anwalt unseren Mandanten darauf hinweisen müssen, dass die Erfolgsaussichten der Klage aufgrund der BGH-Entscheidung äußerst gering waren. Indem er dies unterließ und trotzdem zur Klage riet, verletzte er seine Sorgfaltspflichten gegenüber unserem Mandanten. Diese Fehleinschätzung führte nicht nur zu einem verlorenen Prozess, sondern auch zu unnötigen Kosten und Enttäuschungen für unseren Mandanten.

Schadenersatz wegen Anwaltshaftung

Wir haben nun den Auftrag erhalten, für unseren Mandanten Schadenersatzansprüche gegen die Kanzlei geltend zu machen. Die Grundlage dieser Ansprüche ist die Anwaltshaftung, die greift, wenn ein Anwalt seine Pflichten verletzt und dem Mandanten dadurch ein Schaden entsteht. In diesem Fall hätte die Kanzlei die klare Rechtsprechung des BGH beachten und von der Klage abraten müssen. Da dies nicht geschah, hat unser Mandant nun Anspruch auf Ersatz der durch den Prozess entstandenen Kosten und gegebenenfalls weiterer finanzieller Schäden.

Diese Situation zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, dass Anwälte ihre Mandanten umfassend und auf Basis der aktuellen Rechtslage beraten. Wenn dies nicht geschieht, können Mandanten nicht nur ihre Klage verlieren, sondern auch Ansprüche gegen ihren eigenen Anwalt geltend machen. Es ist entscheidend, dass Anwälte ihre Sorgfaltspflichten ernst nehmen, um ihre Mandanten vor unnötigen Risiken zu schützen.

Mathias Nittel – Fachanwalt
In meiner Tätigkeit als Anwalt geht es um die Ziele und Vorstellungen meiner Mandanten. Dabei ist es mir wichtig, dass diese Ziele realistisch und erreichbar sind.

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