Wir vertreten zahlreiche Anleger, die nach gescheiterten Schadenersatzklagen gegen ihre Bank, ihren Anlageberater oder die Emittenten und Gründungsgesellschafter fehlgeschlagener Kapitalanlagen unsere Hilfe suchten. Diese Anleger haben uns beauftragt, mögliche Schadenersatzansprüche gegen ihre ehemaligen Anwälte zu prüfen und durchzusetzen. Viele dieser Mandanten haben zuvor verloren, weil ihre Klagen nicht erfolgreich waren, obwohl sie auf anwaltlichen Rat vertraut hatten.
Häufige und gravierende Anwaltsfehler festgestellt
Bei der detaillierten Prüfung der Prozessakten haben wir in zahlreichen Fällen erhebliche Anwaltsfehler festgestellt, die eine Grundlage für Schadenersatzansprüche bieten. In einigen Fällen waren die eingereichten Klagen nicht ausreichend auf den individuellen Fall des Anlegers zugeschnitten. Die Klagen versäumten es, die persönlichen Verhältnisse, Anlageziele und die Anlageerfahrung der Anleger darzustellen. Diese Aspekte sind jedoch entscheidend, da sich aus ihnen bereits beratungsrelevante Fehler des Anlageberaters hätten ableiten lassen. Solche nicht anlegergerechten Beratungen hätten von Anfang an thematisiert werden müssen.
In vielen Fällen stützten sich die Klagen fast ausschließlich auf den Vorwurf, dass die Bank oder Sparkasse nicht auf vereinnahmte Provisionen, sogenannte Rückvergütungen oder Kickbacks, hingewiesen habe. Während dies durchaus ein legitimer Ansatz ist, wurden andere, oft erfolgversprechendere Beratungsfehler ignoriert. Trotz eindeutiger Rechtsprechung, die solche Fehler betrifft, unterblieb jeglicher Vortrag dazu. Dies schwächte die Klagen erheblich.
Fehlende Berücksichtigung klarer Rechtsprechung
Ein weiteres häufiges Problem ist die unzureichende Berücksichtigung der bestehenden Rechtsprechung. Obwohl der Bundesgerichtshof (BGH) mehrfach entschieden hat, dass nicht bankgebundene „freie“ Anlageberater nicht verpflichtet sind, über ihre Provisionen aufzuklären, wurden dennoch Klagen gegen diese Berater erhoben. Diese Klagen stützten sich ausschließlich auf den Vorwurf der unterlassenen Aufklärung über Kickbacks, obwohl dieser Ansatz rechtlich unhaltbar ist. Solche Klagen hatten von Beginn an keine Aussicht auf Erfolg.
Viele Anwälte, die sich als „Anlegeranwälte“ bezeichnen, versäumen es zudem, die Fondsprospekte gründlich zu prüfen. Dadurch übersehen sie eindeutige Prospektfehler, die nach der Rechtsprechung des BGH eine solide Grundlage für Schadenersatzansprüche bieten könnten. Diese Versäumnisse sind besonders gravierend, da sie die Chancen der Mandanten auf eine erfolgreiche Klage erheblich vermindern.
Chancen auf Schadenersatz gegen Anwälte
Ein besonders auffälliges Problem betrifft Kanzleien, die gezielt Mandanten von geschlossenen Schiffs- und Immobilienfonds anschreiben und aktiv um Mandate werben. Nach unserer Erfahrung weisen diese Kanzleien oft eine besonders fehlerhafte Mandatsbearbeitung auf. Diese Fehler sind so gravierend, dass sie den betroffenen Mandanten häufig gute Chancen bieten, Schadenersatzansprüche gegen ihre ehemaligen Anwälte durchzusetzen. Die Versäumnisse dieser Anwälte eröffnen somit neue Möglichkeiten für die Mandanten, die in ihren ursprünglichen Klagen gescheitert sind.
Zusammengefasst haben unsere Untersuchungen gezeigt, dass viele Mandanten Opfer einer unzureichenden anwaltlichen Betreuung wurden. Diese Fehler reichen von unzureichender Individualisierung der Klagen über das Ignorieren klarer rechtlicher Vorgaben bis hin zur Vernachlässigung offensichtlicher Beweismittel. In diesen Fällen ist es möglich, dass die Mandanten ihre Anwälte wegen der entstandenen Schäden erfolgreich auf Schadenersatz verklagen können.
Mathias Nittel – Fachanwalt In meiner Tätigkeit als Anwalt geht es um die Ziele und Vorstellungen meiner Mandanten. Dabei ist es mir wichtig, dass diese Ziele realistisch und erreichbar sind.
Macht der Anwalt bei einem Mahnbescheid bewusst falsche Angaben, hemmt der Mahnbescheid die Verjährung nicht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 23. Juni 2015 – XI ZR 536/14). In zahlreichen Fällen, in denen die Verjährung von Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung gehemmt werden sollte, haben Anwälte ihren Mandanten empfohlen, den Erlass von Mahnbescheiden zu beantragen….
Ein entscheidender Schritt in einer Schadenersatzklage ist die Wahl des richtigen Gegners. Diese Entscheidung setzt eine sorgfältige rechtliche Bewertung voraus, bei der dem Anwalt leicht Fehler unterlaufen können. Wenn der Anwalt den falschen Gegner verklagt, der nicht „passiv legitimiert“ ist, verliert der Mandant den Prozess allein aus diesem Grund. Die Konsequenzen eines solchen Fehlers können…
Zunehmende Anfragen enttäuschter Anleger Wir erhalten vermehrt Anfragen von Anlegern, die von ihren ehemaligen Anwälten enttäuscht wurden. Diese Anleger berichten, dass ihnen kurz vor Jahresende von Klagen abgeraten wurde, obwohl zuvor Erfolgsaussichten betont wurden. Die Anwälte hatten die Anleger unaufgefordert kontaktiert und vielversprechende Erfolgsaussichten für Schadenersatzansprüche aufgezeigt. Nach der Zusage der Rechtsschutzversicherung wurden standardisierte Schreiben…
Berlin/Neckargemünd, 25.11.2015 – Wieder eine Schlappe für einen Anleger brachte seine Klage beim Landgericht Hagen: In zweiter Instanz drohte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm mit Beschluss vom 13.10.2015 (34 U 66/15) die Zurückweisung der Berufung an. Es ließ ausdrücklich dahingestellt, ob der Beklagten überhaupt Beratungsfehler anzulasten seien, denn „jedenfalls“ sei der Anspruch verjährt. Der vorgerichtliche Güteantrag des Klägers…
Kanzlei Nittel setzt Schadenersatz für ehemalige Mandanten einer Münchner „Anlegerkanzlei“ durch Mit der Durchsetzung der Unwirksamkeit eines Kreditvertrages über 40.000 €, den eine Treuhandgesellschaft im Zusammenhang mit dem Beitritt zum Cumulus-Immobilienfonds „Neue Bundesländer Nr. 6“ abgeschlossenen hatte, beauftragten Fondsanleger eine in München ansässige „Anlegerkanzlei“. Das Landgericht im pfälzischen Frankenthal wies die Klage gegen die finanzierende Sparkasse…
Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerden gegen BGH-Urteile nicht an 23.10.2015 – In tausenden von Fällen haben Rechtsanwälte in der Vergangenheit Güteanträge bei staatlich anerkannten Gütestellen eingereicht, um die drohende Verjährung von Ansprüchen Ihrer Mandanten zu hemmen. Oftmals wurden dabei von den Kanzleien Antragsmuster verwendet oder den Mandanten zur Verfügung gestellt, damit diese den Antrag selbst stellen können….