Wenn der Anwalt plötzlich von der Klage abrät

12.10.2015 –

Vor eineinhalb Jahren meldete sich Herr O. bei unserer Kanzlei. Er war unzufrieden mit einer Kanzlei, die er ursprünglich beauftragt hatte, ihn wegen einer Schiffsfondsbeteiligung gegen die beratende Bank zu vertreten. Zunächst hatte man ihm dort gute Erfolgsaussichten für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bescheinigt. Daraufhin erteilte er der Kanzlei das Mandat. Seine Rechtsschutzversicherung sagte die Deckung zu, und die Anwälte schrieben die Bank mit einem wenig individuellen Standardschreiben an.

Versäumnisse der ursprünglichen Kanzlei

Die Kanzlei übersah jedoch, dass auch Ansprüche gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds bestanden. Nach diesem einen Schreiben rechneten die Anwälte das Honorar gegenüber der Rechtsschutzversicherung ab. Danach geschah zunächst nichts mehr. Als das Jahresende näher rückte, fürchtete Herr O. die Verjährung seiner Ansprüche und drängte auf eine Schadenersatzklage. Überraschend verwies der bearbeitende Anwalt auf angeblich fehlende Erfolgsaussichten einer Klage und lehnte die Klageerhebung ab.

Falsche Einschätzung der Rechtsschutzversicherung

Als Herr O. weiter drängte, schrieb die Kanzlei an die Rechtsschutzversicherung und verwies erneut auf die vermeintlich fehlenden Erfolgsaussichten. Die Versicherung lehnte daraufhin die Kostenübernahme ab, was sich später als falsch herausstellte. Herr O. wandte sich schließlich an unsere Kanzlei.

Erfolgreiche Intervention durch unsere Kanzlei

Wir überzeugten die Rechtsschutzversicherung von den tatsächlichen Erfolgsaussichten und reichten Klage gegen die Bank und die Gründungsgesellschafter des Schiffsfonds ein. Mit der Bank erzielten wir einen für Herrn O. günstigen Vergleich. Die Gründungsgesellschafter wurden nach der Beweisaufnahme verurteilt, den restlichen Schaden zu ersetzen.

Die Bedeutung einer Zweitmeinung bei Falschberatung

Dieser Fall zeigt, dass es sich lohnen kann, gerade bei Falschberatung in Kapitalanlagen eine Zweitmeinung einzuholen. Besonders wenn die Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Klage durch die beauftragten Anwälte überraschend ändert, kann dies entscheidend sein. Unser Fall ist kein Einzelfall. Einige Kanzleien, die intensiv um Mandate von Fondsanlegern warben, konnten zum Jahresende wohl nicht mehr die erforderlichen Klagen erstellen und einreichen.

Schadenersatzansprüche bei verjährten Ansprüchen

Mandanten wurden dann mit Argumenten wie „keine Erfolgsaussichten“ oder „nur außergerichtliche Beauftragung“ abgespeist. Sollten die Ansprüche verjährt sein, stehen den geschädigten Anlegern Schadenersatzansprüche gegen die beauftragten Anwälte wegen Anwaltshaftung zu.

Sind auch Sie von derartigen Anwaltsfehlern betroffen? Wir stehen Ihnen gerne zu einem unverbindlichen Gespräch (auch telefonisch) zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner
Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

info@nittel.co

Mathias Nittel – Fachanwalt
In meiner Tätigkeit als Anwalt geht es um die Ziele und Vorstellungen meiner Mandanten. Dabei ist es mir wichtig, dass diese Ziele realistisch und erreichbar sind.

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