Auch der von der Kanzlei ins Spiel gebrachte Prozessfinanzierer wurde den Erwartungen der Anleger nicht gerecht. So sahen sich zahlreiche Anleger mit Kostenerstattungsansprüchen der für den Finanzdienstleister tätigen Kanzlei konfrontiert.
Wir sind von einigen Anlegern beauftragt, Schadenersatz gegen die vormals tätige Kanzlei durchzusetzen. Unter dem Gesichtspunkt der Anwaltshaftung sehen wir hier Fehler bei der Sachverhaltsermittlung und -bewertung sowie bei der Einschätzung der eigenen Beweismittel. Hinzu kommt möglicher Weise, dass erfolgversprechende Angriffsmittel nicht erkannt und nicht vorgetragen wurden.
Auch hinsichtlich der Empfehlung des Prozessfinanzierers und der in diesem Zusammenhang zu erwartenden Aufklärung der Mandanten sehen wir Ansatzpunkte für anwaltliche Pflichtverletzungen.

Mathias Nittel – Fachanwalt
In meiner Tätigkeit als Anwalt geht es um die Ziele und Vorstellungen meiner Mandanten. Dabei ist es mir wichtig, dass diese Ziele realistisch und erreichbar sind.