Wir vertreten zahlreiche Anleger, die nach gescheiterten Schadenersatzklagen gegen ihre Bank, ihren Anlageberater oder die Emittenten und Gründungsgesellschafter fehlgeschlagener Kapitalanlagen unsere Hilfe suchten. Diese Anleger haben uns beauftragt, mögliche Schadenersatzansprüche gegen ihre ehemaligen Anwälte zu prüfen und durchzusetzen. Viele dieser Mandanten haben zuvor verloren, weil ihre Klagen nicht erfolgreich waren, obwohl sie auf anwaltlichen Rat vertraut hatten.
Häufige und gravierende Anwaltsfehler festgestellt
Bei der detaillierten Prüfung der Prozessakten haben wir in zahlreichen Fällen erhebliche Anwaltsfehler festgestellt, die eine Grundlage für Schadenersatzansprüche bieten. In einigen Fällen waren die eingereichten Klagen nicht ausreichend auf den individuellen Fall des Anlegers zugeschnitten. Die Klagen versäumten es, die persönlichen Verhältnisse, Anlageziele und die Anlageerfahrung der Anleger darzustellen. Diese Aspekte sind jedoch entscheidend, da sich aus ihnen bereits beratungsrelevante Fehler des Anlageberaters hätten ableiten lassen. Solche nicht anlegergerechten Beratungen hätten von Anfang an thematisiert werden müssen.
In vielen Fällen stützten sich die Klagen fast ausschließlich auf den Vorwurf, dass die Bank oder Sparkasse nicht auf vereinnahmte Provisionen, sogenannte Rückvergütungen oder Kickbacks, hingewiesen habe. Während dies durchaus ein legitimer Ansatz ist, wurden andere, oft erfolgversprechendere Beratungsfehler ignoriert. Trotz eindeutiger Rechtsprechung, die solche Fehler betrifft, unterblieb jeglicher Vortrag dazu. Dies schwächte die Klagen erheblich.
Fehlende Berücksichtigung klarer Rechtsprechung
Ein weiteres häufiges Problem ist die unzureichende Berücksichtigung der bestehenden Rechtsprechung. Obwohl der Bundesgerichtshof (BGH) mehrfach entschieden hat, dass nicht bankgebundene „freie“ Anlageberater nicht verpflichtet sind, über ihre Provisionen aufzuklären, wurden dennoch Klagen gegen diese Berater erhoben. Diese Klagen stützten sich ausschließlich auf den Vorwurf der unterlassenen Aufklärung über Kickbacks, obwohl dieser Ansatz rechtlich unhaltbar ist. Solche Klagen hatten von Beginn an keine Aussicht auf Erfolg.
Viele Anwälte, die sich als „Anlegeranwälte“ bezeichnen, versäumen es zudem, die Fondsprospekte gründlich zu prüfen. Dadurch übersehen sie eindeutige Prospektfehler, die nach der Rechtsprechung des BGH eine solide Grundlage für Schadenersatzansprüche bieten könnten. Diese Versäumnisse sind besonders gravierend, da sie die Chancen der Mandanten auf eine erfolgreiche Klage erheblich vermindern.
Chancen auf Schadenersatz gegen Anwälte
Ein besonders auffälliges Problem betrifft Kanzleien, die gezielt Mandanten von geschlossenen Schiffs- und Immobilienfonds anschreiben und aktiv um Mandate werben. Nach unserer Erfahrung weisen diese Kanzleien oft eine besonders fehlerhafte Mandatsbearbeitung auf. Diese Fehler sind so gravierend, dass sie den betroffenen Mandanten häufig gute Chancen bieten, Schadenersatzansprüche gegen ihre ehemaligen Anwälte durchzusetzen. Die Versäumnisse dieser Anwälte eröffnen somit neue Möglichkeiten für die Mandanten, die in ihren ursprünglichen Klagen gescheitert sind.
Zusammengefasst haben unsere Untersuchungen gezeigt, dass viele Mandanten Opfer einer unzureichenden anwaltlichen Betreuung wurden. Diese Fehler reichen von unzureichender Individualisierung der Klagen über das Ignorieren klarer rechtlicher Vorgaben bis hin zur Vernachlässigung offensichtlicher Beweismittel. In diesen Fällen ist es möglich, dass die Mandanten ihre Anwälte wegen der entstandenen Schäden erfolgreich auf Schadenersatz verklagen können.
Mathias Nittel – Fachanwalt In meiner Tätigkeit als Anwalt geht es um die Ziele und Vorstellungen meiner Mandanten. Dabei ist es mir wichtig, dass diese Ziele realistisch und erreichbar sind.
Zunehmende Anfragen enttäuschter Anleger Wir erhalten vermehrt Anfragen von Anlegern, die von ihren ehemaligen Anwälten enttäuscht wurden. Diese Anleger berichten, dass ihnen kurz vor Jahresende von Klagen abgeraten wurde, obwohl zuvor Erfolgsaussichten betont wurden. Die Anwälte hatten die Anleger unaufgefordert kontaktiert und vielversprechende Erfolgsaussichten für Schadenersatzansprüche aufgezeigt. Nach der Zusage der Rechtsschutzversicherung wurden standardisierte Schreiben…
Eine Kanzlei, die sich seit Jahren auf Anlegerschutz spezialisiert hat, vertrat unseren Mandanten in einer Schadenersatzklage. Die Klage richtete sich gegen einen sogenannten „freien Anlageberater“, der unserem Mandanten die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds empfohlen hatte. Die Klage stützte sich ausschließlich auf den Vorwurf, dass der Berater unseren Mandanten nicht über sein Provisionsinteresse aufgeklärt habe….
Wir haben Schadenersatzansprüche gegen eine Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht geltend gemacht. Der Grund: Die Anwältin hat im Klageverfahren für unseren Mandanten nicht ausreichend vorgetragen und dadurch eine Prozessniederlage verschuldet. Unser Mandant hatte nach Beratung durch seine Bank in den MPC Zweite Reefer Flottenfonds investiert. Die Anwältin, die ihn in einem anschließenden Klageverfahren vertrat, hat…
Welche Möglichkeiten geschädigte Mandanten haben 12.10.2015 – Zahlreiche Verfahrensordnungen staatlich anerkannter Gütestellen verlangen, dass ein Anwalt seine Bevollmächtigung zum Güteantrag nachweist. Üblicherweise geschieht dies durch Beifügung einer Vollmacht zum Güteantrag. In mehreren von uns vertretenen Fällen haben die zunächst beauftragten Anwälte dem Güteantrag keine Vollmacht beigefügt. In einigen Fällen wussten die Mandanten nicht einmal von…
Falsche Adressierung der Berufung Ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass seine Büroangestellten konkrete Anweisungen korrekt ausführen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Mitarbeiterin zuvor als zuverlässig galt. Allerdings gibt es Ausnahmen, in denen der Anwalt selbst besondere Vorsicht walten lassen muss. Pflicht zur gründlichen Überprüfung bei bekannten Fehlern Der Anwalt ist verpflichtet, eine Berufungsschrift…
Kanzlei Nittel setzt Schadenersatz für ehemalige Mandanten einer Münchner „Anlegerkanzlei“ durch Mit der Durchsetzung der Unwirksamkeit eines Kreditvertrages über 40.000 €, den eine Treuhandgesellschaft im Zusammenhang mit dem Beitritt zum Cumulus-Immobilienfonds „Neue Bundesländer Nr. 6“ abgeschlossenen hatte, beauftragten Fondsanleger eine in München ansässige „Anlegerkanzlei“. Das Landgericht im pfälzischen Frankenthal wies die Klage gegen die finanzierende Sparkasse…