Schadenersatz bei Anwaltsfehlern Macht der Anwalt bei einem Mahnbescheid bewusst falsche Angaben, hemmt der Mahnbescheid die Verjährung nicht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 23. Juni 2015 – XI ZR 536/14).

In zahlreichen Fällen, in denen die Verjährung von Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung gehemmt werden sollte, haben Anwälte ihren Mandanten empfohlen, den Erlass von Mahnbescheiden zu beantragen. So auch in dem jetzt vom BGH entschiedenen Fall. In dem Antrag auf Erlass des Mahnbescheids hat der Anwalt erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung nicht abhänge, obwohl der für ihn handelnde Rechtsanwalt wusste, dass die Beklagte den gewünschten Schadensersatz nur Zug um Zug gegen Übertragung der Vermögensanlage (z.B. Eigentumswohnung, Fondsbeteiligung, Wertpapier) schuldete.

Die Begründung des BGH

Ein Mahnverfahren kann nicht durchgeführt werden, wenn der Anspruch von einer noch nicht erbrachten Gegenleistung abhängt. Wer einen Mahnbescheid beantragt, muss daher erklären, dass der Anspruch nicht von einer Gegenleistung abhängt oder dass die Gegenleistung bereits erbracht ist. Gibt der Antragsteller oder sein Anwalt im Mahnverfahren bewusst eine falsche Erklärung ab, weil der Schadensersatz nur Zug um Zug gegen eine Vermögensanlage verlangt werden kann, wird die Verjährung zwar gehemmt. Diese Geltendmachung stellt jedoch einen Missbrauch des Mahnverfahrens dar. In diesem Fall kann sich der klagende Anleger nicht auf die Hemmung der Verjährung durch Zustellung des Mahnbescheids berufen. Der klagende Anleger musste sich daher so behandeln lassen, als sei sein Anspruch verjährt, wenn die Verjährungsfrist ohne Zustellung des Mahnbescheids abgelaufen wäre.

Anwaltshaftung

Anwälte, die ihren Mandanten empfohlen haben, Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung durch einen Mahnbescheid geltend zu machen und dabei falsche Angaben gemacht haben, haben unter anderem ihre Pflicht aus dem Rechtsanwaltsvertrag, ihren Mandanten zum sichersten Weg zu raten verletzt. Wären die Schadenersatzansprüche bei pflichtgemäßem Verhalten des Anwalts durchsetzbar gewesen, haben die Anleger gegen ihren Anwalt unter dem Gesichtspunkt der Anwaltshaftung einen Anspruch auf Schadenersatz.

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Mathias Nittel – Fachanwalt
In meiner Tätigkeit als Anwalt geht es um die Ziele und Vorstellungen meiner Mandanten. Dabei ist es mir wichtig, dass diese Ziele realistisch und erreichbar sind.

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