Wenn der Anwalt Schadenersatz leisten muß – Anwaltshaftung

Schadenersatz bei AnwaltsfehlernWo gehobelt wird fallen Späne“, lautet ein altes Sprichwort, das verdeutlichen soll, dass bei jeder Arbeit Fehler passieren. Auch Rechtsanwälte machen Fehler. Leidtragende sind die Mandanten. Sie scheitern bei der Durchsetzung eigener oder der Abwehr von Ansprüchen Dritter und erleiden zum Teil erhebliche Vermögensschäden.

Macht der Anwalt einen Fehler, greift die Anwaltshaftung. Der Rechtsanwalt muss dem Mandanten Schadenersatz leisten. Für solche Fälle ist jeder Anwalt versichert.

Wir vertreten bundesweit Mandanten, die von ihrem bisherigen Anwalt nicht richtig vertreten wurden im Anwaltshaftungsrecht, prüfen die bisherige Tätigkeit des Anwalts auf mögliche Fehler und setzen Schadenersatzansprüche durch.

Da es bei der Bearbeitung von Mandaten auf dem Gebiet der Anwaltshaftung insbesondere auf spezialisierte Kenntnisse in dem Rechtsgebiet ankommt, welchem das Ausgangsmandat zuzuordnen ist, übernehmen wir solche Mandate ausschließlich in den Gebieten, auf die wir spezialisiert sind:

  • Kapitalanlagerecht
  • Bankrecht
  • Recht der Vermögensverwaltung
  • Versicherungsrecht
  • Erbrecht