haftung_des_anwalts

Ansprüche unterliegen der Verjährung. Tritt Verjährung ein, können die Ansprüche nicht mehr mit Erfolg durchgesetzt werden.

Wird ein Urteil damit begründet, dass ein Anspruch verjährt ist, liegt ein Fehler des Anwalts des Klägers nahe. Der Anwalt wäre dann unter Umständen seinem Mandanten zum Schadenersatz verpflichtet.