Clerical Medical-Klage verloren wegen fehlerhaftem Güteantrag

Welche Möglichkeiten geschädigte Anleger jetzt noch haben

08.10.2015 – Seitdem der Bundesgerichtshof im Juli 2015 darüber entschieden hat, welche Mindestanforderungen an Güteanträge zu stellen sind, häufen sich die Urteile, die von einer Verjährung von Schadenersatzansprüchen ausgehen. Der Grund: Die von den Anwälten der Kläger gestellten Güteanträge waren unzureichend.

BGH sah Schadenersatzansprüche der CMI-Anleger

Besonders bitter ist dies für Anleger dann, wenn die Klage in der Sache sehr gute Aussichten auf Erfolg gehabt hätte, wie bei Klagen gegen die britische Lebensversicherung Clerical Medical (CMI). Hier hatte der Bundesgerichtshof bereits 2012 in einem Grundsatzurteil zu den Voraussetzungen entschieden, unter denen Clerical Medical wegen unzureichender Aufklärung der Anleger im Vorfeld des Abschlusses diverser Altersvorsorgemodelle wie der Lex-Konzept-Rente, der Sicherheitskompakt-Rente (SKR), der EuroPlan-Rente, der System-Rente oder etwa der Smart In-Rente zum Schadenersatz verpflichtet ist. In einer großen Zahl von Klageverfahren sprachen die Gerichte daraufhin den Anlegern Schadenersatz zu.

Güteanträge zur Hemmung der Verjährung

In vielen Fällen, in denen erst nach der BGH-Entscheidung Klagen eingereicht wurden, drohten die Schadenersatzansprüche der Anleger bereits vorher zu verjähren. Hier haben Anwälte, die sich auf die Vertretung von CMI-Kunden spezialisiert hatten, Güteanträge bei staatlich anerkannten Gütestellen eingereicht, um die Verjährung der Ansprüche der Mandanten zu hemmen. In manchen Fällen geschah dies, um weitere Gerichtsentscheidungen abzuwarten. In anderen Fällen aus der schlichten Not heraus, dass zu viele Mandate angenommen worden waren und die in der Regel sehr umfangreichen Klagen bis zum Eintritt der Verjährung nicht zu fertigen waren.

Fehler bei Güteanträgen führen zur Verjährung der Schadenersatzansprüche

Wenn bei der Stellung der Güteanträge durch die Anwälte die erforderliche Sorgfalt nicht angewandt wurde, scheitern die Klagen jetzt, wie zahlreiche in den letzten Monaten ergangene Entscheidungen zeigen.

  • So hat beispielsweise das OLG Bamberg die Klage eines von einer Frankfurter Kanzlei vertretenen CMI-Anlegers, der sich an einer Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR – Schnee Gruppe) beteiligt hatte, abgewiesen. Der Senat begründete seine Entscheidung damit, dass der Anwalt dem Güteantrag keine Vollmacht beigefügt hatte, obwohl die Verfahrensordnung der von ihm eingeschalteten Gütestelle ausdrücklich vorsah, dass die Bevollmächtigung in geeigneter Form nachzuweisen sei. Darüber hinaus sei der Güteantrag auch nicht ausreichend individualisiert gewesen, weshalb die Schadenersatzansprüche bei Klageerhebung bereits verjährt gewesen seien.
  • Ein weiteres Oberlandesgericht wies ebenfalls die Klage eines CMI-Anlegers ab und stützte sich dabei darauf, dass die dort beauftragte Kanzlei den für den Mandanten gestellten Güteantrag nicht ausreichend individualisiert hätte. Infolgedessen seien die Schadenersatzansprüche, die das Landgericht dem Kläger noch zugesprochen hatte, verjährt.
  • Einen in den wesentlichen Teilen wortidentischen Güteantrag der gleichen Kanzlei hielt auch ein Landgericht für ungeeignet, um die Verjährung von Schadenersatzansprüchen zu hemmen und wies die Klage eines Anlegers, der ebenfalls eine Sicherheits-Kompakt-Rente gezeichnet hatte, wegen Verjährung ab.

In den geschilderten drei Beispielfällen hätten die ursprünglich eingereichten Schadenersatzklagen nach der CMI-Rechtsprechung des BGH eigentlich erfolgreich für die Kläger enden müssen.

Anwaltshaftung als letzter Ausweg, um Schadenersatz zu erlangen

Gerade bei Anlagemodellen unter Verwendung von CMI-Policen sind für Anleger enorme Schäden entstanden, die aufgrund der mit dem Abschluss erfolgten Kreditaufnahme für viele der Betroffenen existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Geht dann auch noch der erfolgversprechende Schadenersatzprozess gegen CMI verloren, weil der Anwalt bei der Erstellung des Güteantrags Fehler macht, bleibt die Anwaltshaftung als alleiniger Ausweg, um doch noch den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen.

Betroffene Anleger, bei denen mit derart fehlerhaften Güteanträgen die Verjährung nicht wirksam gehemmt wurde und die deshalb ihre Schadenersatzklage verloren haben, können daher unter Umständen von ihren Anwälten Schadenersatz unter dem Gesichtspunkt der Anwaltshaftung verlangen. Um hier keine Fehler zu machen, ist es ratsam, unmittelbar nach Zugang eines derartigen Urteils einen sowohl mit den „CMI-Fällen“, als auch mit den Besonderheiten der Anwaltshaftung vertrauten Anwalt zu konsultieren.

Wir stehen Ihnen gerne zu einem unverbindlichen Gespräch (auch telefonisch) zur Verfügung.