Clerical Medical-Klage verloren wegen fehlerhaftem Güteantrag

Welche Möglichkeiten geschädigte Anleger jetzt noch haben

08.10.2015 – Seitdem der Bundesgerichtshof im Juli 2015 darüber entschieden hat, welche Mindestanforderungen an Güteanträge zu stellen sind, häufen sich die Urteile, die von einer Verjährung von Schadenersatzansprüchen ausgehen. Der Grund: Die von den Anwälten der Kläger gestellten Güteanträge waren unzureichend.

BGH sah Schadenersatzansprüche der CMI-Anleger

Besonders bitter ist dies für Anleger, wenn ihre Klage sehr gute Erfolgsaussichten gehabt hätte, wie bei Klagen gegen Clerical Medical (CMI). Der Bundesgerichtshof entschied bereits 2012 in einem Grundsatzurteil, unter welchen Voraussetzungen Clerical Medical wegen unzureichender Aufklärung der Anleger haftet. Betroffen waren diverse Altersvorsorgemodelle: Lex-Konzept-Rente, Sicherheitskompakt-Rente (SKR), EuroPlan-Rente, System-Rente und Smart In-Rente. In vielen Klageverfahren sprachen die Gerichte daraufhin den Anlegern Schadenersatz zu.

Güteanträge zur Hemmung der Verjährung

In vielen Fällen drohten die Schadenersatzansprüche der Anleger bereits vor der BGH-Entscheidung zu verjähren. Anwälte, die sich auf die Vertretung von CMI-Kunden spezialisiert hatten, reichten deshalb Güteanträge bei staatlich anerkannten Gütestellen ein, um die Verjährung zu hemmen. Manche taten dies, um weitere Gerichtsentscheidungen abzuwarten, andere aus der Not heraus, dass sie zu viele Mandate angenommen hatten und die umfangreichen Klagen vor der Verjährung nicht fertigstellen konnten.

Fehler bei Güteanträgen führen zur Verjährung der Schadenersatzansprüche

Wenn bei der Stellung der Güteanträge durch die Anwälte die erforderliche Sorgfalt nicht angewandt wurde, scheitern die Klagen jetzt, wie zahlreiche in den letzten Monaten ergangene Entscheidungen zeigen.

  • Das OLG Bamberg wies die Klage eines CMI-Anlegers ab, der sich an einer Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR – Schnee Gruppe) beteiligt hatte. Der Anwalt, der den Anlegers vertrat, hatte dem Güteantrag keine Vollmacht beigefügt, obwohl die Verfahrensordnung der Gütestelle dies ausdrücklich verlangte. Zudem war der Güteantrag nicht ausreichend individualisiert, weshalb die Schadenersatzansprüche bei Klageerhebung bereits verjährt waren.
  • Ein weiteres Oberlandesgericht wies ebenfalls die Klage eines CMI-Anlegers ab, da der Güteantrag nicht ausreichend individualisiert war. Dadurch waren die Schadenersatzansprüche, die das Landgericht dem Kläger noch zugesprochen hatte, verjährt.
  • Einen in den wesentlichen Teilen wortidentischen Güteantrag der gleichen Kanzlei hielt auch ein Landgericht für ungeeignet. Es ging von der Verjährung von Schadenersatzansprüchen aus. Es wies die Klage eines Anlegers, der ebenfalls eine Sicherheits-Kompakt-Rente gezeichnet hatte, wegen Verjährung ab.

In den geschilderten drei Beispielfällen hätten die ursprünglich eingereichten Schadenersatzklagen nach der CMI-Rechtsprechung des BGH eigentlich erfolgreich für die Kläger enden müssen.

Anwaltshaftung als letzter Ausweg, um Schadenersatz zu erlangen

Bei Anlagemodellen mit CMI-Policen entstanden für Anleger oft existenzbedrohende Schäden durch Kreditaufnahmen. Geht dann auch noch der erfolgversprechende Schadenersatzprozess gegen CMI wegen Anwaltsfehlern im Güteantrag verloren, bleibt oft nur die Anwaltshaftung als Ausweg, um den Schaden ersetzt zu bekommen.

Betroffene Anleger, deren Verjährung wegen fehlerhafter Güteanträge nicht wirksam gehemmt wurde und die ihre Schadenersatzklage verloren haben, können möglicherweise Schadenersatz von ihren Anwälten verlangen. Es ist ratsam, sofort nach Zugang eines solchen Urteils einen Anwalt zu konsultieren, der mit CMI-Fällen und Anwaltshaftung vertraut ist, um weitere Fehler zu vermeiden.

Wir stehen Ihnen gerne zu einem unverbindlichen Gespräch (auch telefonisch) zur Verfügung.