Kein Schadenersatz wegen vergessener Vollmacht bei Güteantrag
Welche Möglichkeiten geschädigte Mandanten haben 12.10.2015 – Zahlreiche Verfahrensordnungen staatlich anerkannter Gütestellen verlangen, dass ein Anwalt seine Bevollmächtigung zum Güteantrag nachweist. Üblicherweise geschieht dies durch Beifügung einer Vollmacht zum Güteantrag. In mehreren von uns vertretenen Fällen haben die zunächst beauftragten Anwälte dem Güteantrag keine Vollmacht beigefügt. In einigen Fällen wussten die Mandanten nicht einmal von…