Anwalt muss über Mandatsablehnung unverzüglich entscheiden
VonMathias NittelVeröffentlicht am
Anwaltliche Pflichten vor Vertragsabschluss
Schon vor dem eigentlichen Abschluss eines Mandatsvertrages muss der Anwalt die Interessen des Mandanten vorrangig behandeln. Diese Pflicht erstreckt sich auch auf die Phase, bevor ein Vertrag zustande kommt. Kommt es durch eine schuldhafte Verzögerung des Anwalts zu Schäden, haftet er für diese, wenn die Verzögerung ihm zuzurechnen ist.
Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung
Gemäß § 44 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ist ein Anwalt, der ein angebotenes Mandat nicht annehmen möchte, verpflichtet, dies dem anfragenden Mandanten unverzüglich mitzuteilen. „Unverzüglich“ bedeutet in diesem Kontext, dass der Anwalt ohne schuldhaftes Zögern reagieren muss.
Bedeutung schneller Entscheidungen in unsicheren Situationen
In der frühen Phase der Mandatsanbahnung kann es aus Sicht des Mandanten entscheidend sein, dass Fristen eingehalten und Rechtspositionen gesichert werden. Daher darf der Anwalt die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung eines Mandats nicht hinauszögern oder die Anfrage unbeachtet lassen. Er muss sich zeitnah entscheiden und den Mandanten darüber informieren. Eine schnelle Entscheidung des Anwalts stellt sicher, dass der Mandant bei einer Ablehnung sofort nach einem anderen Rechtsbeistand suchen kann.
Überprüfung und Beratungspflicht des Anwalts
Um diese Verpflichtungen zu erfüllen, muss der Anwalt regelmäßig seine Post und eingehende E-Mails überprüfen. Mandatsanfragen müssen unmittelbar beantwortet werden. Besonders relevant ist dies in Bezug auf die Verjährung von Ansprüchen. Der Anwalt ist verpflichtet, auf Basis der vom Mandanten gelieferten Informationen zu prüfen, ob Verjährungsfristen drohen. Sollte der Anwalt feststellen, dass die Informationen des Mandanten unvollständig sind, muss er sofort nachfragen, um die nötigen Details zu erhalten. Im Falle von bevorstehenden Verjährungsfristen ist der Anwalt zudem verpflichtet, den Mandanten über die Notwendigkeit sofortiger Sicherungsmaßnahmen zu informieren.
Haftung bei verzögerter Antwort und Rechtsverlust
Verliert der Mandant durch eine verzögerte Antwort des Anwalts eine Rechtsposition, etwa durch Verjährung eines Anspruchs, so entsteht ein Schadenersatzanspruch gegen den Anwalt. Der Mandant muss dann so gestellt werden, als hätte der Anwalt seine Pflichten rechtzeitig erfüllt. In solchen Fällen kann der Anwalt verpflichtet sein, den Schaden, der durch den Verlust des Anspruchs entstanden ist, zu ersetzen.
Mathias Nittel – Fachanwalt In meiner Tätigkeit als Anwalt geht es um die Ziele und Vorstellungen meiner Mandanten. Dabei ist es mir wichtig, dass diese Ziele realistisch und erreichbar sind.
Eine Kanzlei, die sich seit Jahren auf Anlegerschutz spezialisiert hat, vertrat unseren Mandanten in einer Schadenersatzklage. Die Klage richtete sich gegen einen sogenannten „freien Anlageberater“, der unserem Mandanten die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds empfohlen hatte. Die Klage stützte sich ausschließlich auf den Vorwurf, dass der Berater unseren Mandanten nicht über sein Provisionsinteresse aufgeklärt habe….
Einführung in die Beratungspflicht des Anwalts Die Beratungspflichten des Anwalts über Erfolgsaussichten sind ein wesentlicher Bestandteil des Mandatsverhältnisses. Sie dient dazu, den Mandanten vor möglichen Schäden zu bewahren und ihm eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen. Der Anwalt ist verpflichtet, den ihm vorgetragenen Sachverhalt gründlich zu prüfen und zu beurteilen, ob dieser geeignet ist, den gewünschten…
Wie geschädigte Mandanten sich wehren können 21.07.2015 – In tausenden von Fällen haben Rechtsanwälte beispielsweise zum Jahresende 2011 Güteanträge bei staatlich anerkannten Gütestellen eingereicht, um die mit Ablauf des 31.12.2011 drohende Verjährung von Ansprüchen Ihrer Mandanten zu hemmen. Sie wollten dabei die nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB bestehende Möglichkeit nutzen, auf einem…
Berlin/Neckargemünd, 25.11.2015 – Wieder eine Schlappe für einen Anleger brachte seine Klage beim Landgericht Hagen: In zweiter Instanz drohte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm mit Beschluss vom 13.10.2015 (34 U 66/15) die Zurückweisung der Berufung an. Es ließ ausdrücklich dahingestellt, ob der Beklagten überhaupt Beratungsfehler anzulasten seien, denn „jedenfalls“ sei der Anspruch verjährt. Der vorgerichtliche Güteantrag des Klägers…
Eine große überregionale Sozietät vertrat einen Mandanten in einem Schadenersatzprozess gegen einen bedeutenden Finanzdienstleister. Der Fall wurde in der ersten Instanz vor dem Landgericht verhandelt, jedoch wies das Gericht die Klage ab. Der Anwalt der Sozietät legte gegen dieses klageabweisende Urteil Berufung ein, jedoch wurde die Berufung zu spät eingereicht. Aufgrund dieser Versäumnis wurde das…
(Teil 1) 20.10.2015 – Anruf eines sehr verunsicherten Anlegers, der mitteilt, sein Rechtsanwalt habe ihm gerade zur Klagerücknahme geraten, obwohl der Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht vor der Tür steht. Seine Versicherung habe eine Deckungszusage für das Berufungsverfahren gegeben, obwohl die erste Instanz verloren wurde. Er wisse nun gar nicht mehr, woran er…