Der Anwalt hat den Mandatsinteressenten unverzüglich über die Mandatsablehnung zu informieren Anwaltliche Pflichten vor Vertragsabschluss

Schon vor dem eigentlichen Abschluss eines Mandatsvertrages muss der Anwalt die Interessen des Mandanten vorrangig behandeln. Diese Pflicht erstreckt sich auch auf die Phase, bevor ein Vertrag zustande kommt. Kommt es durch eine schuldhafte Verzögerung des Anwalts zu Schäden, haftet er für diese, wenn die Verzögerung ihm zuzurechnen ist.

Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung

Gemäß § 44 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ist ein Anwalt, der ein angebotenes Mandat nicht annehmen möchte, verpflichtet, dies dem anfragenden Mandanten unverzüglich mitzuteilen. „Unverzüglich“ bedeutet in diesem Kontext, dass der Anwalt ohne schuldhaftes Zögern reagieren muss.

Bedeutung schneller Entscheidungen in unsicheren Situationen

In der frühen Phase der Mandatsanbahnung kann es aus Sicht des Mandanten entscheidend sein, dass Fristen eingehalten und Rechtspositionen gesichert werden. Daher darf der Anwalt die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung eines Mandats nicht hinauszögern oder die Anfrage unbeachtet lassen. Er muss sich zeitnah entscheiden und den Mandanten darüber informieren. Eine schnelle Entscheidung des Anwalts stellt sicher, dass der Mandant bei einer Ablehnung sofort nach einem anderen Rechtsbeistand suchen kann.

Überprüfung und Beratungspflicht des Anwalts

Um diese Verpflichtungen zu erfüllen, muss der Anwalt regelmäßig seine Post und eingehende E-Mails überprüfen. Mandatsanfragen müssen unmittelbar beantwortet werden. Besonders relevant ist dies in Bezug auf die Verjährung von Ansprüchen. Der Anwalt ist verpflichtet, auf Basis der vom Mandanten gelieferten Informationen zu prüfen, ob Verjährungsfristen drohen. Sollte der Anwalt feststellen, dass die Informationen des Mandanten unvollständig sind, muss er sofort nachfragen, um die nötigen Details zu erhalten. Im Falle von bevorstehenden Verjährungsfristen ist der Anwalt zudem verpflichtet, den Mandanten über die Notwendigkeit sofortiger Sicherungsmaßnahmen zu informieren.

Haftung bei verzögerter Antwort und Rechtsverlust

Verliert der Mandant durch eine verzögerte Antwort des Anwalts eine Rechtsposition, etwa durch Verjährung eines Anspruchs, so entsteht ein Schadenersatzanspruch gegen den Anwalt. Der Mandant muss dann so gestellt werden, als hätte der Anwalt seine Pflichten rechtzeitig erfüllt. In solchen Fällen kann der Anwalt verpflichtet sein, den Schaden, der durch den Verlust des Anspruchs entstanden ist, zu ersetzen.

Mathias Nittel – Fachanwalt
In meiner Tätigkeit als Anwalt geht es um die Ziele und Vorstellungen meiner Mandanten. Dabei ist es mir wichtig, dass diese Ziele realistisch und erreichbar sind.

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