Macht der Anwalt einen Fehler, greift die Anwaltshaftung. Der Rechtsanwalt muss dem Mandanten Schadenersatz leisten. Für solche Fälle ist jeder Anwalt versichert.
Ich vertrete bundesweit Mandanten, die von ihrem bisherigen Anwalt nicht richtig vertreten wurden im Anwaltshaftungsrecht, prüfe die bisherige Tätigkeit des Anwalts auf mögliche Fehler und setze Schadenersatzansprüche durch.
Da es bei der Bearbeitung von Mandaten auf dem Gebiet der Anwaltshaftung insbesondere auf spezialisierte Kenntnisse in dem Rechtsgebiet ankommt, welchem das Ausgangsmandat zuzuordnen ist, übernehme ich solche Mandate ausschließlich in dem Rechtsgebiet, auf das ich spezialisiert bin – Erbrecht.