Anwaltshaftung wegen unzureichender Güteanträge
Güteanträge bei staatlich anerkannten Gütestellen müssen individualisiert sein, um die Verjährung zu hemmen. Das entschied der Bundesgerichtshof (Urteile vom 18. Juni 2015 – III ZR 189/14, 191/14, 198/14 und 227/14). Mehr als 1.000 Klagen geschädigter Anleger droht nun das Aus, da ihre Anwälte unzureichende Güteanträge gestellt oder ihnen Muster zur Verfügung gestellt haben. Diese Anträge…