Verjährenlassen von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
Ich mache Schadenersatz geltend gegen einen Fachanwalt für Erbrecht, der beauftragt war, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche für seine Mandantin durchzusetzen. Nach erteilter Auskunft hat er den Zahlungsantrag erst so spät eingereicht, dass der ANspruch bereits verjährt war. Auf Hinweis des Gerichts nahm er die Klage zurück. Der Mandantin ist ihr Pflichtteil im hohen 6-stelligen BEreich entgangen, außerdem musste sie die Kosten des REchtsstreits bezahlen.
Unzureichender Vortrag zur Höhe der von der Bank vereinnahmten Kickbacks
Wir machen Schadenersatz gegen eine Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht geltend. Der Mandant hatte nach Beratung durch seine Bank in den MPC Zweite Reefer Flottenfonds investiert. Im Klageverfahren wurde lediglich dazu vorgetragen, dass die Bank, was dem Kläger bekannt gewesen sei, das Agio erhalten hat. Dazu, dass die Bank darüber hinaus weitere Zahlungen erhalten hat, ist, wie das Gericht in seinem Urteil feststellt, nichts vorgetragen. Dass die Bank nach der Vertriebsvereinbarung üblicher Weise insgesamt 14 % des vermittelten Kommanditkapitals erhalten hat, war zwar zwischen Mandant und Anwältin des Vorprozesses besprochen, von dieser jedoch nicht vorgetragen worden.
Versäumung der Berufungsfrist
Eine große überregionale Sozietät, die für einen Mandanten im Vorprozess einen Finanzdienstleister auf Schadenersatz in Anspruch genommen hat, hat die Berufung gegen das klageabweisende erstinstanzliche Urteil zu spät eingelegt. Damit wurde das Urteil des Landgerichts rechtskräftig. Wir sind beauftragt, nunmehr Schadenersatzansprüche gegen die Sozietät geltend zu machen.