Anwalt führt aussichtslose Klage auf Kosten seiner Mandanten
[11.01.2018] – Die Widerrufsbelehrungen in den Immobilienkreditverträgen sollten falsch sein, die Klage sicher durchgehen. Am Ende blieben ein verlorener Prozess und ein Berg an Kosten. So wie den Eheleuten E. ging es vielen Mandanten, die sich nach der Lektüre eines Artikels ihrer Heimatzeitung an einen ortsansässigen Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht wandten. In dem dort veröffentlichten Interview mit dem Juristen war dieser als Fachmann für den Widerruf von Verbraucherkreditverträgen dargestellt worden.
Der Fall
Auch im Gespräch wirkte der Anwalt kompetent. Die von der A-Bank verwendete Widerrufsbelehrung sei fehlerhaft. Auch die Verträge mit der B-Bank könnten widerrufen werden, stellte er fest, obwohl die Eheleute E. ihm keinen Vertrag mit Widerrufsbelehrung vorlegen konnten. Das mache nichts, die Belehrungen dieser Bank seien immer fehlerhaft. Voller Vertrauen wurde das Mandat erteilt, der Widerruf der Darlehensverträge gegenüber den Banken erklärt und Kostenrechnungen über rund 4.000 € gestellt.
Auf dringenden Rat des Anwalts wurde ein Kreditvermittler beauftragt, einen neuen Kredit zu finden. Denn die Eheleute E. müssten unverzüglich einen neuen Kredit beschaffen, um nach dem Widerruf die alten Kredite abzulösen. Für 2.000 € Vermittlungsprovision wurde schnell eine Bank gefunden, und der neue Darlehensvertrag abgeschlossen.
Die Bank spielt nicht mit
Doch so einfach, wie es der Anwalt dargestellt hatte, lief die Sache nicht. Die Banken wiesen die erklärten Widerrufe zurück, verwiesen darauf, dass die Belehrungen gar nicht fehlerhaft seien. Für den findigen Anwalt kein Problem: Die Eheleute müssten klagen. Die Erfolgsaussichten seien sehr gut, die Banken würden nur versuchen, sich aus der Sache herauszuwinden. Der Streitwert der Klage, nach dem sich die Anwalts- und Gerichtskosten richten, läge zwar bei 220.000 €, aber es bestünde überhaupt kein Risiko. Die Eheleute E. vertrauten ihrem Anwalt und die Klage wurde eingereicht.
Landgericht Berlin: Widerrufsbelehrung ist in Ordnung
Das Landgericht Berlin sah die Sache aber ganz anders. Die Widerrufsbelehrung sei überhaupt nicht zu beanstanden, urteilten die Richter. Für den Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Mathias Nittel, der die Eheleute E. nun gegen ihren ehemaligen Anwalt vertritt, überrascht das Urteil nicht: „Es gab bei realistischer Betrachtung tatsächlich überhaupt keinen Grund, die Belehrung anzugreifen.“ Zum verlorenen Prozess kommen jetzt auch noch deutlich erhöhte Kosten hinzu: Der Streitwert soll jetzt mit 380.000 € festgesetzt werden.
Schaden für die Mandanten: 25.000 €
Wie er dennoch zu der Annahme gelangte, die Widerrufsbelehrung sei fehlerhaft, wird der Anwalt nun vor Gericht erklären müssen. Denn die Eheleute E. machen wegen seines offensichtlichen Pfuschs Schadenersatz wegen Anwaltshaftung geltend und haben Klage eingereicht. Auf rund 25.000 € belaufen sich bisher die Anwalts- und Gerichtskosten, die Kosten für die wegen des Darlehensneuabschlusses zu zahlende Nichtabnahmeentschädigung und andere Positionen. Diesen Schaden wird der Anwalt ihnen zu ersetzen haben.
Für Rechtsanwalt Nittel, ist das Vorgehen des Kollegen völlig unerklärlich. „Hier waren wohl blanke Unkenntnis oder schlicht und ergreifend Gier am Werk.“
Nittel, der zahlreiche Mandanten mit vergleichbaren Fragestellungen betreut, rät allen Verbrauchern, die Klagen wegen des Widerrufs von Darlehensverträgen verloren haben, die Urteile dahingehend prüfen zu lassen, ob sie Opfer von Anwaltspfusch geworden sind.
Ihr Ansprechpartner
Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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