Verjährte Ansprüche

Verjährte Ansprüche

Ansprüche unterliegen der Verjährung. Tritt Verjährung ein, können die Ansprüche nicht mehr mit Erfolg durchgesetzt werden. Die Bestimmung von Verjährungsfristen ist zum Teil nicht einfach. Unterlaufen dem Anwalt hierbei Fehler oder versäumt es der Anwalt aus anderen Gründen, rechtzeitig geeignete Schritte zur Hemmung der Verjährung einzuleiten, kann dies für den Mandanten zum Verlust der Ansprüche führen.

Wird ein Urteil damit begründet, dass ein Anspruch verjährt ist, liegt ein Fehler des Anwalts des Klägers nahe. Der Anwalt wäre dann unter Umständen seinem Mandanten zum Schadenersatz verpflichtet, weil er diesem zur Klage bezüglich einer bereits verjährten Forderung geraten hat. Er ist daher zum Ersatz der Prozesskosten einschließlich Kostend es Gegners verpflichtet.

War der Anwalt bereits vor dem Eintritt der Verjährung beauftragt, hat er unter Umständen auch zu vertreten, dass nicht rechtzeitig Maßnahmen eingeleitet wurden. Er ist dann unter Umständen verpflichtet, den Mandanten so zu stellen, als hätte er den Prozess gewonnen.

Lässt der Anwalt Ansprüche des Mandanten verjähren oder macht er verjährte Ansprüche geltend, ist er dem Mandanten unter Umständen unter dem Gesichtspunkt der Anwaltshaftung zum Schadenersatz verpflichtet.