Unzutreffende Darstellung der Prozessaussichten

u36490Der Anwalt ist zu einer umfassenden und möglichst erschöpfenden Belehrung über die Risiken eines Prozesses verpflichtet und muss seinen Mandanten vor Schäden bewahren. Der Anwalt hat dem Auftraggeber den sichersten und ungefährlichsten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären.

Gerade im Hinblick auf die Aufklärung über Prozessrisiken sind vielfach Fehler zu beobachten. So konnten wir auch hier in einigen Fällen unserer Anwaltshaftungs-Mandanten feststellen, dass Risiken verharmlost und glänzende Erfolgsaussichten vorhergesagt wurden. Uns sind einige Fälle bekannt, in denen ein Anwalt aus dem Südhessischen Mandanten im Zusammenhang mit Anlegerklagen wegen fehlerhafter Anlageberatung selbst in aussichtslosen Fällen unter Hinweis auf vermeintlich tolle Prozesschancen zur Klageerhebung geraten hat. Hinterher, wenn die Prozesse verloren worden waren, waren die Gerichte schuld.

Wird ein vom Anwalt zuvor als „sicher gewonnen“ dargestellter Prozess verloren, liegen Schadenersatzansprüche unter dem Gesichtspunkt der Anwaltshaftung nahe.