Unzureichender Vortrag zur Höhe der von der Bank vereinnahmten Kickbacks

u36503Wir machen Schadenersatz gegen eine Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht wegen Anwaltsverschulden geltend. Der Mandant hatte nach Beratung durch seine Bank in den MPC Zweite Reefer Flottenfonds investiert. Im Klageverfahren wurde lediglich dazu vorgetragen, dass die Bank, was dem Kläger bekannt gewesen sei, das Agio erhalten hat. Dazu, dass die Bank darüber hinaus weitere Zahlungen erhalten hat, ist, wie das Gericht in seinem Urteil feststellt, nichts vorgetragen.

Dass die Bank nach der Vertriebsvereinbarung üblicher Weise insgesamt 14 % des vermittelten Kommanditkapitals erhalten hat, war zwar zwischen Mandant und Anwältin des Vorprozesses besprochen, von dieser jedoch nicht vorgetragen worden. Auch zu anderen Punkten, über die der Bankberater den Mandanten nicht beraten hatte, sowie zu Prospektfehlern war nicht ausreichend vorgetragen worden.

Wir machen jetzt gegen die Anwältin Schadenersatzansprüche unter dem Gesichtspunkt der Anwaltshaftung geltend, die sich darauf stützen, dass sie in dem von ihr für unseren Mandanten geführten Prozess unzureichend vorgetragen und so die Prozessniederlage verschuldet hat.