Fehler bei der Ermittlung von Sachverhalt und Beweismitteln

u36489Der Anwalt ist verpflichtet, den rechtlich relevanten Sachverhalt zu ermitteln und entsprechende Beweismittel zu sichern. Hierzu hat er den Auftraggeber gezielt zu befragen. Verstößt der „unengagierte Anwalt“ gegen diese Pflichten und übernimmt die vom Mandanten überlassenen Informationen und Unterlagen ohne diese auch gegenüber dem Mandanten zu hinterfragen, kann ein Prozess allein aus diesem Grund verloren gehen.

Denkbar ist auch, dass der Anwalt die überlassenen Unterlagen nicht mit der erforderlichen Sorgfalt oder dem zu fordernden Sachverstand prüft und so Tatsachen und Zusammenhänge nicht erkennt, mittels derer der Anspruch des Mandanten hätte begründet und der Prozesserfolg erzielt werden können. Nach unserer Erfahrung hätte ein Teil verlorener Anlegerprozesse bei sorgfältiger Bearbeitung durch den Anwalt, insbesondere bei sorgfältiger Prüfung übergebener und beschaffbarer Unterlagen (z.B. Prospekte, Geschäftsberichte etc.) vor Gericht gewonnen werden können.

Auch auf derartige Fehler bei der Ermittlung des Sachverhalts oder von Beweismitteln können sich Schadenersatzansprüche wegen Anwaltshaftung stützen.